Die Richtlinie sieht deutlich höhere Bußgelder als bisher vor – bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Zudem kann die persönliche Haftung der Geschäftsführung greifen, wenn grob fahrlässig gehandelt oder Aufsichtspflichten verletzt werden.
Darüber hinaus drohen Reputationsschäden und Ausschlüsse aus Lieferketten, wenn Kunden oder Auftraggeber NIS2-Nachweise verlangen.


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