
Warum NIS2 alle betrifft
Die neue EU-Richtlinie NIS2 markiert einen Wendepunkt in der IT-Sicherheit und die Umsetzung sieht für jedes Unternhemen anders aus. Während sich bisherige Vorschriften wie NIS1 oder die KRITIS-Verordnung auf wenige, klar definierte Betreiber kritischer Infrastrukturen konzentrierten, wird der Kreis der betroffenen Unternehmen jetzt erheblich erweitert.
Konkret bedeutet das: Auch mittelständische Unternehmen, Zulieferer und Dienstleister geraten in den Geltungsbereich der Richtlinie – selbst dann, wenn sie nicht direkt zu den klassischen „kritischen Infrastrukturen“ zählen (Infos des BSI). In Deutschland gelten in der Regel Schwellenwerte wie mindestens 50 Mitarbeitende und 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Kleinere Unternehmen sind oft ausgenommen, können aber dennoch betroffen sein, wenn sie besonders kritische Leistungen erbringen – etwa in der Gesundheitsversorgung oder der digitalen Infrastruktur. Für international tätige Firmen gilt zudem: Auch in anderen EU-Ländern greifen ähnliche Anforderungen.
Für Unternehmen heißt das: Die Frage lautet nicht mehr „ob“ man von NIS2 betroffen ist, sondern wie schnell man sich darauf vorbereiten kann.
Was fordert NIS2 in der Praxis?
Die Richtlinie umfasst eine Vielzahl an Anforderungen. Um die Umsetzung greifbarer zu machen, lassen sie sich in drei Kernbereiche unterteilen: Governance, technische Basismaßnahmen und Meldepflichten.
1. Governance – Verantwortung klären und Prozesse schaffen
Ein zentrales Element von NIS2 ist die Zuweisung von Verantwortung. Geschäftsführung und IT-Leitung müssen sicherstellen, dass Informationssicherheit organisatorisch verankert ist. Hier die EU-Richtlinie dazu:
Praxisbeispiel
Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen definiert eine „Informationssicherheitsbeauftragte“ Person auf Managementebene, ergänzt durch ein kleines internes Team. Dieses Team erstellt gemeinsam mit einer Beratung einfache Richtlinien für Passwortmanagement, Zugriffsrechte und Notfallprozesse.
2. Technische Basics – die unverzichtbaren Quick Wins
NIS2 fordert auch die Umsetzung grundlegender technischer Maßnahmen. Viele davon gelten längst als Best Practice, sind aber in der Realität oft noch lückenhaft umgesetzt. Gerade diese Maßnahmen sind ideale Quick Wins. Sie lassen sich vergleichsweise rasch einführen und steigern sofort das Sicherheitsniveau. Dazu gehören:
Warum Handeln jetzt entscheidend ist
Viele Unternehmen neigen dazu, Sicherheits- und Compliance-Themen so lange wie möglich hinauszuzögern. Bei NIS2 ist das riskant – aus mehreren Gründen:
Bußgelder und Haftungsrisiken
Verstöße können nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch die Geschäftsführung unmittelbar betreffen: Das NIS2UmsuCG schreibt eine persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Umsetzung vor. Geschäftsführer und Vorstände in Deutschland können bei Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden – ein reines Delegieren an die IT-Abteilung reicht nicht aus. Dieses Prinzip gilt übrigens EU-weit, auch wenn die konkrete Sanktionierung national geregelt ist.
Marktdruck durch Lieferkette
Kunden und Auftraggeber verlangen zunehmend Nachweise über Compliance. Wer keine NIS2-Umsetzung vorweisen kann, riskiert, vom Wettbewerb ausgeschlossen zu werden.
Zeitfaktor
Eine vollständige Umsetzung erfordert Monate. Wer jetzt startet, kann in Ruhe planen, statt später unter Druck hektisch reagieren zu müssen.

Der Fahrplan – Von der Analyse zu gelebter Praxis
Woche 1–2: Klarheit schaffen
Am Anfang steht die Frage: Bin ich überhaupt betroffen? Mit einer Bestands- und Lückenanalyse prüfen Unternehmen, welche Systeme, Prozesse und Lieferanten relevant sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Woche 3–6: Quick Wins umsetzen
Jetzt werden die sichtbarsten Schwachstellen geschlossen. Typische Sofortmaßnahmen sind MFA, sichere Backups oder ein standardisiertes Patch-Verfahren. Parallel lohnt sich ein kurzer Schulungs-Workshop für Führungskräfte, um das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu schärfen.
Woche 7–12: Lieferkette & Probeläufe
NIS2 betrifft auch die Partnerunternehmen. Verträge sollten Sicherheitsanforderungen enthalten, Nachweise eingeholt und ggf. Audits durchgeführt werden.
Woche 13–15: Übung macht den Meister
Szenarien werden durchgespielt, Verantwortliche trainieren den Ernstfall – ohne dass Systeme tatsächlich ausfallen.
Unternehmen, die solche Übungen durchgeführt haben, melden zurück:
„Wir waren überrascht, wie viele kleine Lücken in Abläufen auftauchen.“
NIS2 nicht als Last, sondern als Chance
Auf den ersten Blick wirkt NIS2 wie eine weitere Regulierung. Doch der eigentliche Mehrwert liegt in der Stärkung der eigenen Resilienz. Wer frühzeitig handelt, gewinnt:

Ihr Vorteil mit netX consult
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Mit über 20 Jahren Erfahrung in großen IT-Konzernstrukturen wissen wir, wie sich komplexe Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen.

