Seit dem Inkrafttreten des NIS2UmsuCG müssen betroffene Unternehmen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Um herauszufinden, ob dein Unternehmen betroffen ist, kannst du die Betroffenheitsprüfung durchführen. Die Registrierungsfrist lief bis März 2026. Unternehmen, die noch nicht registriert sind, sollten dies umgehend nachholen, um Bußgelder zu vermeiden. Die Registrierung erfolgt über das BSI-Registrierungsportal und erfordert Angaben zu Unternehmensgröße, Sektor und Sicherheitsverantwortlichen.


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